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Anlaufverluste bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern, Heft 30/2007

Buchhaltung - Bilanz - SteuernMMag.Dr. Klaus HilberBÖB 2007, 28 Heft 30 v. 20.6.2007

Steuerpflichtige, die ihren Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben- Rechnung (sog EA-Rechner) ermitteln, können nur Anlaufverluste als Sonderausgaben (sog Verlustvortrag) geltend machen. Die Finanz sieht dafür strenge Regeln vor. Vor kurzemhat der UFS eine bedeutende Entscheidung gefällt.

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