Eine Vielzahl von Betrieben wird im Erbwege übertragen, obwohl durch eine frühzeitig geplante Vermögensübertragung einiges an Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer eingespart werden könnte.
Ob eine Vermögensübertragung bereits zu Lebzeiten erfolgen kann, um das Betriebsvermögen vor eventuellen „Zerschlagungen“ zu schützen, Streitigkeiten zwischen den Erben zu vermeiden udgl., muss individuell entschieden werden.

