Durch das Betrugsbekämpfungsgesetz 2006 wurden Aufzeichnungsverpflichtungen in der Bundesabgabenordnung (§ 131) angepasst bzw. neu geregelt.
Daraus ergeben sich ab 1. 1. 2007 unter anderem folgende neue Ansätze:
Überblick über die Geschäftsvorfälle durch einen sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit
