Im Dezember vergangenen Jahres wurde der Umsatzsteuerrichtlinien- Wartungserlass 2006 des Finanzministeriums (BMF) veröffentlicht. Lesen Sie hier einige interessante Aussagen.
Die Schlussrechnung
Wird über sämtliche bereits erbrachten Leistungen insgesamt abgerechnet („Endrechnung“), so sind in dieser die bisher vereinnahmten Teilentgelte und die darauf entfallenden Steuerbeträge abzusetzen, wenn über die Teilentgelte Voraus- bzw. Anzahlungsrechnungen mit gesondertem Steuerausweis gelegt worden sind

