Doppelte Haushaltsführung
... als Kosten eines beruflich veranlassten Zweitwohnsitzes kommen in der Regel nur die Kosten einer Kleinwohnung in Betracht ... meint der VwGH.
Das hat nichts zu tun mit einer Ferienwohnung am Neusiedlersee, dem Arbeitsort in Wien oder der schmucken Almhütte in Kitzbühel und arbeiten ... wo auch immer. Doppelte Haushaltsführung hast du dann, wenn du aus beruflichen Gründen einen eigenen Haushalt am Beschäftigungsort gründest und gleichzeitig deinen „Familienwohnsitz“ beibehältst.

