Das alte HGB normierte eine Pflicht zur Bilanzerstellung für alle Vollkaufleute, Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und die Personenhandelsgesellschaften (OHG und KG). Sie waren immer zur Bilanzierung („Rechnungslegung“) verpflichtet. Das neue UGB geht einen völlig anderen Weg und macht die Rechnungslegungspflicht von der Größe des Unternehmens sowie der Rechtsform abhängig.
1. Die unternehmensrechtliche Sicht der Dinge

