Viele haben das Problem, die Auswirkungen einer Betriebsprüfung erstmalig einzubuchen. Für den abgeprüften Zeitraum können keine Korrekturbuchungen vorgenommen werden, da dieser abgeschlossen ist, vielmehr sind die durch die Betriebsprüfung geänderten Bilanzpositionen im laufenden Wirtschaftsjahr anzupassen.
Beispiel:
Der Bericht des Betriebsprüfers für die Jahre 2003 - 2005 beinhaltet folgende Feststellungen:

