Unter der sperrigen Abkürzung „VbVG“ ist mit 1. 1. 2006 das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz in Kraft getreten. Maßgeblich für die Einführung dieses neuen Strafgesetzes sind EU-Vorgaben sowie die Brandkatastrophe von Kaprun.
Unter der sperrigen Abkürzung „VbVG“ ist mit 1. 1. 2006 das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz in Kraft getreten. Maßgeblich für die Einführung dieses neuen Strafgesetzes sind EU-Vorgaben sowie die Brandkatastrophe von Kaprun.
