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Verbandsverantwortlichkeitsgesetz, Heft 25/2006

WirtschaftsrechtMMag. Dr. Klaus HilberBÖB 2006, 43

Unter der sperrigen Abkürzung „VbVG“ ist mit 1. 1. 2006 das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz in Kraft getreten. Maßgeblich für die Einführung dieses neuen Strafgesetzes sind EU-Vorgaben sowie die Brandkatastrophe von Kaprun.

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