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Neue Judikatur zu den Unterhaltsansprüchen im Konkurs, Heft 25/2006

WirtschaftsrechtDr. Werner BornsBÖB 2006, 44

Die Ausgangslage

Durch die Eröffnung des Konkurses wird das gesamte, der Exekution unterworfene Vermögen, das dem Schuldner zu dieser Zeit gehört oder das er während des Konkurses erlangt, der Verfügung des Schuldners entzogen. Es wird vom Masseverwalter in Verwahrung und Verwaltung genommen.

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