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Wegen Krankheit geschlossen, Heft 24/2005

GBHSBHAndreas FialaBÖB 2005, 11

Der große Unterschied zwischen einem/r Selbstständigen und einem/r Angestellten ist die Sicherheit bei einer Krankheit oder Unfall. Wenn der/die Angestellte vorübergehend arbeitsunfähig ist, bekommt er/se weiterhin seinen/ihren Lohn bezahlt.

Was ist bei einem Selbstständigen?

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