Einige Kernbereiche aus Marketing erscheinen (gerade wenn sich ein Berufsbild grundlegend verändert) von zentraler Bedeutung für den Erfolg des Unternehmers zu sein. Geht man davon aus, dass es in Zukunft Aufgabe sein muss, die eigenen Kunden positiv zu überraschen, so stellt sich die Frage: Wie kann das jemand innerhalb der bestehenden / geltenden Gesetze tun? Hier gibt es - Gott sei Dank - eine Vielzahl von Möglichkeiten! Zum einen kann man Kunden mit Dienstleistungen, welche individuell in Anspruch genommen werden können, positiv überraschen. Damit sind keine Standarddienstleistungen gemeint, sondern ganz besondere Leistungen wie z. B.: Infodienstleistungen, Servicedienstleistungen, Beratungsdienstleistungen, Erklärdienstleistungen und vieles mehr. Auch Aufbereitungs- und Darstellungsdienstleistungen können zum Wohlgefühl des Kunden, selbst in schwierigen Zeiten, beitragen. Verantwortungsübernahme, finanzielle Kompetenzen, topaktuelles Branchenwissen und Trendkenntnisse sind weitere Möglichkeiten, um den Kunden positiv zu überraschen. Wobei es besonders wichtig ist, von Kunden und nicht von Klienten zu sprechen. Auch intelligente „Eingriffsmöglichkeiten“ und teilweise Aufgabenabnahme durch den Kunden (Integration des Kunden) können sich positiv auf die Beziehung zum Kunden auswirken. Positive Überraschungen, in Form von besonderen Infodienstleistungen, führen dazu, dass jeder Kunde das Gefühl hat, eine einzigartige Lösung erhalten zu haben. Insofern kann also ein an Kunden denkender Buchhalter Angenehmes sachlich, fachlich, zeitlich und emotional tun.

