Die IAS/IFRS Bilanz stellt im weiteren Sinne eine Handelsbilanz nach internationalen Grundsätzen dar, die ebenso wie nationales Handelsrecht nicht unmittelbar mit dem Steuerrecht zu tun hat. Aufgabe der IAS/IFRS-Bilanz ist es, dem Kapitalmarkt Informationen über die tatsächliche Vermögens- Finanz- und Ertragsverhältnisse zu geben - die steuerpolitischen Zwecke bleiben unverändert und manifestieren sich nach wie vor im Steuerrecht. Ein notwendiger Schritt zur Ermittlung der Ertragsteuerbelastung ist und bleibt eine Überleitung zum steuerlichen Ergebnis im Rahmen einer Mehr-Weniger-Rechnung.

