Geld- oder Sachspenden von Unternehmen im Zusammenhang mit der tragischen Flutkatastrophe in Asien sind steuerlich als Betriebsausgaben abzugsfähig. Bereits im Jahr 2002 wurde als Folge der Hochwasserkatastrophe in Österreich die Abzugsfähigkeit von Spenden im Zusammenhang mit Hilfeleistungen in Katastrophenfällen eingeführt, wenn diese Großzügigkeit zu Werbezwecken genutzt wird. Dabei wurde im Gesetz keine Beschränkung auf inländische Fälle getroffen.

