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Sozialbetrugsgesetz beschlossen!, Heft 21/2005

MMag. Dr. Klaus HilberBÖB 2005, 39

Zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung wurden die sozialversicherungsrechtlichten Bestimmungen für die Anmeldung neuer Dienstnehmer wie folgt geändert. Weiters wurden im Strafgesetzbuch neue Straftatbestände (Sozialbetrug und organisierte Schwarzarbeit) eingeführt.

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