Eine effektive Eintreibung von Forderungen und gleichzeitig die Vermeidung von Ausfällen setzt voraus, dass man schon lange vor Setzung von Eintreibungsschritten Maßnahmen ergreift, die eine Risikominimierung darstellen. Die Einhebung von Kostenvorschüssen bzw. Anzahlungen zur Abdeckung bereits erbrachter Teilleistungen, sowie die Durchführung von Bonitätsprüfungen soweit als möglich, sind derartige Maßnahmen.

