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Elektronische Rechnungen und Vorsteuerabzug , Heft 19/2004

Ing. Mag. Ernst PatkaBÖB 2004, 16

Geschäftsführer der Steuer und Service Steuerberatungs GmbH

e-Mail: ernst.patka@steuerservice.at

Normalerweise setzt eine Rechnung, die den Empfänger zum Vorsteuerabzug berechtigen soll, das Vorliegen eines Schriftstückes (Urkunde) voraus.

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