Personen, die 2003 für außerhalb eines Dienstverhältnisses erbrachte bestimmte Leistungen ein Honorar erhalten haben und mittels Formular E 18 vom Leistungsempfänger informiert worden sind, sind verpflichtet dieses Honorar in ihrer Einkommensteuererklärung wie folgt zu erfassen:
Einkommensteuererklärung - Formular E1
Auf Seite 1 ist unter Punkt 1 die Anzahl der Mitteilungen gemäß § 109 a einzutragen.

