vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wem gehört das Guthaben bei einem Bausparvertrag? Dem Kontoinhaber oder dem Zahler der Ansparraten? , Heft 19/2004

BÖB 2004, 14

Die klare Antwort des OGH, 5 Ob 45/04k: Dem Kontoinhaber!

Warum es zu einem Rechtsstreit gekommen ist, in dem erstmals über diese Frage ein Höchstgericht zu entscheiden hatte, liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!