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Erfassung der Meldungen gemäß § 109 a EStG in den Steuererklärungen 2003, Heft 19/2004

BÖB 2004, 15

Personen, die 2003 für außerhalb eines Dienstverhältnisses erbrachte bestimmte Leistungen ein Honorar erhalten haben und mittels Formular E 18 vom Leistungsempfänger informiert worden sind, sind verpflichtet dieses Honorar in ihrer Einkommensteuererklärung wie folgt zu erfassen:

Einkommensteuererklärung - Formular E1

Auf Seite 1 ist unter Punkt 1 die Anzahl der Mitteilungen gemäß § 109 a einzutragen.

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