Mitarbeiter einer internationalen
Wirtschaftstreuhandgesellschaft, Lehrtätigkeit an der WUWien, Lehrgangsleiter des IAS-Lehrganges am WIFI-Wien.
Die EU-Verordnung und andere Gründe für einen Umstieg auf IAS/IFRS
Wie bereits vielfach bekannt, hat die EU im Rahmen einer Verordnung festgelegt, dass für alle kapitalmarktorientierten Unternehmen IAS/IFRS ab 2005 verpflichtend bei der Erstellung des Konzernabschlusses anzuwenden sein wird. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Anwendung erst im Jahr 2007 erfolgen. Für diese Unternehmen sind dann die Vorschriften der US-GAAP keine erlaubte Alternative mehr.