Die Ausgangslage.
Die mit der Beschäftigung von Dienstnehmern verbundenen Kosten stellen regelmäßig eine wesentliche Belastung von Unternehmen dar. Wohl jedem der Beteiligten ist es bewusst, dass neben den laufenden Kosten, die maßgeblich durch den jeweils anzuwendenden Kollektivvertrag und den Dienstvertrag bestimmt sind, auch Kosten bei der Beendigung eines Dienstverhältnisses für ein Unternehmen entstehen.

