Reisekosten und Euro
KilometergelderDie von den Bundesbediensteten zu verrechnenden Sätze können weiterhin sowohl als steuerfreie Reisekostenersätze als auch als Werbungskosten bzw. als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Mit dem Kilometergeld sind sämtliche Kosten des Fahrzeuges abgegolten, somit auch Garagierungskosten, Mautgebühren, Parkgebühren und die Kosten der Vignette.

