von Bernhard Czak
Der AfA-Satz von 3%ist erstmalig in Wirtschaftsjahren anzuwenden, die im Jahr 2001 enden (Wirtschaftsjahr 2001, abweichendes Wirtschaftsjahr 2000/2001).Die Verringerung von 4% auf 3% entspricht einer Verlängerung der steuerlich maßgebenden Nutzungsdauer von 25 Jahren auf 33,33 Jahre.
