Ab 1. 10. 2002 gibt es neue Regeln für die Besteuerung von Leistungen in der Bauwirtschaft. Das sogenannte “Reverse Charge" System kommt ab diesem Zeitpunkt für alle Bauleistungen zur Anwendung, die für Bauunternehmer oder für einen selbst mit dieser Bauleistungen beauftragten Unternehmer erbracht werden.

