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Beispiele zu Buchhaltung und Bilanzierung, Heft 12/2002

BÖB 2002, 18

Die Verbuchung von Anzahlungen

Unter Anzahlungen versteht man Vorleistungen (Vorauszahlungen), die der Leistungsempfänger gewährt.

Aus Sicht des Anzahlenden handelt es sich bei der Vorauszahlung um eine geleistete Anzahlung, die ein Forderungsrecht auf den Leistungsgegenstand darstellt.

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