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Übergang der Steuerschuld bei Bauleistungen ab 1.10.2002, Heft 11/2002

BÖB 2002, 33

Mit dem 2. Abgabenänderungsgesetz 2002 vom 13.8.2002, BGBl I Nr. 132/2002 wurde u.a. eine wesentliche Änderung im Umsatzsteuergesetz vorgenommen.

Begriff - Übergang der Steuerschuld

Die Umsatzsteuer wird nicht - wie im Normalfall - vom leistenden Unternehmer, sondern vom Leistungsempfänger geschuldet. Der leistende Unternehmer darf keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, darf also auf seiner Rechnung keine USt ausweisen. Auf der Rechnung muss allerdings ab 1.10.2002 ein Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld enthalten sein.

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