Das mit 1. August 2002 in Kraft getretene Zinsenrechts-Änderungsgesetz bringt höhere gesetzliche Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte.
Das mit 1. August 2002 in Kraft getretene Zinsenrechts-Änderungsgesetz bringt höhere gesetzliche Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte.
