Die Reiseaufwendungen in Verbindung mit der Fortbildungsreise eines im Dienstverhältnis befindlichen Kinderarztes kann dann nicht steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn das Fortbildungsprogramm täglich nur 7 Stunden dauert, dafür die Mittagspause vier Stunden dauert und dabei die Möglichkeit besteht, am Tagungsort, der in einem Schigebiet liegt, Freizeitgestaltungsmöglichkeiten in dieser untypisch langen Mittagspause nachzugehen (VwGH 96/14/0030-7 vom 29. Jänner 2002 = LVaktuell, Ausgabe April 2002, Seite 28).