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Lohn- und Personalverrechnung, Heft 7/2001

Wilhelm KurzböckBÖB 2001, 16

2 Sozialversicherung

2.1 Arbeitsunfall
Weder unter dem Aspekt des Ausgleichssports noch unter dem Aspekt der betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung können vom Dienstgeber veranstaltete Schirennen unter Unfallversicherungsschutz stehen (OGH10 ObS 30/01m vom 6.März 2001).

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