Die Ungereimtheiten zwischen BMF und BMSG bezüglich Altersteilzeit sind nun ausgeräumt.Die im Rahmen einer Altersteilzeit vom Dienstgeber zu übernehmenden Dienstnehmeranteile zur Sozialversicherung (da die Beitragsgrundlage vor Herabsetzung der Arbeitszeit “eingefroren "wird) erhöhen die Beitragsgrundlage für DB,DZ und KommSt (LVaktuell, Ausgabe Juni 2001,Seite 24).