Mittels einer Verordnung wird der Zugang für ausländische Au-pair-Kräfte (aus Nicht-EWR-Staaten) zum österreichischen Arbeitsmarkt wesentlich erleichtert.Seit 1. April 2001 (BGBl. II Nr. 124) werden diese Personen nicht mehr in die Ausländerbeschäftigungsquote eingerechnet. Sie dürfen jedoch in den letzten fünf Jahren für nicht länger als 1 Jahr in Österreich als Au-pair- Kraft beschäftigt gewesen sein.