In Begutachtung befindet sich derzeit (zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses) der LStR-Wartungserlass 2023, in diesem finden sich unter anderem nachfolgende – für Arbeitnehmer:innen erfreuliche – Änderungen.
Mit 1.1.2024 wird der monatliche Freibetrag für Überstunden (§ 68 Abs. 2 EstG) von € 86,– auf € 120,– angehoben.

