Sonderzahlungen in der Gastronomie sehen laut Kollektivvertrag eine Wartefrist von 2 Monaten vor. Eine gesonderte Abrechnung bei Aushilfen – aufgrund der Wartefrist – ist zu berücksichtigen.
Sonderzahlungen in der Gastronomie sehen laut Kollektivvertrag eine Wartefrist von 2 Monaten vor. Eine gesonderte Abrechnung bei Aushilfen – aufgrund der Wartefrist – ist zu berücksichtigen.
