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Sonderzahlungen in der Gastronomie

Birgit Eder, Marlene LejhanecBMD PV Profi 2023, 28 Heft 4 v. 1.11.2023

Sonderzahlungen in der Gastronomie sehen laut Kollektivvertrag eine Wartefrist von 2 Monaten vor. Eine gesonderte Abrechnung bei Aushilfen – aufgrund der Wartefrist – ist zu berücksichtigen.

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