Eine der häufigsten praktischen Fragestellungen im Zusammenhang mit Lohnpfändungen ist, ob und unter welcher Voraussetzung Unterhaltspflichten eines gepfändeten Mitarbeiters bei der Berechnung der Lohnpfändung zu berücksichtigen sind. Gibt es diesbezügliche Nachprüfungspflichten des Arbeitgebers? Was tun, wenn der Gläubiger reklamiert, dass die vom Mitarbeiter angegebenen Unterhaltspflichten gar nicht bestehen? Personalverrechner drohen in solchen Fällen rasch zwischen die Fronten zu geraten. Wir zeigen Ihnen die maßgebliche Rechtslage auf und wie aus Sicht der Personalverrechnung am besten vorzugehen ist.

