In Österreich ist grundsätzlich jegliche Arbeitsleistung an einem Sonn- oder Feiertag verboten, sofern es keinen expliziten Erlaubnistatbestand gibt. Diese finden sich zB im Arbeitsruhegesetz (ARG), der Arbeitsruhegesetz-Verordnung (ARG-VO) oder in Kollektivverträgen. Wird an Feiertagen gearbeitet, haben Arbeitnehmer Anspruch auf ein Feiertagsarbeitsentgelt. Wie ist aber vorzugehen, wenn Sonn- und Feiertag zusammenfallen?

