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Steuerfreiheit für AHV-Renten aus Ruhebezügen aus einem Dienstverhältnis mit einem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber

BFG und AuslandsbezugSteuerrechtJohannes BöckBFGjournal 2026, 51 - 54 Heft 2 v. 15.2.2026

Den Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreites bildet die Frage, ob schweizerische AHV-Renten der Jahre 2019 bis 2023 aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) aus einem Dienstverhältnis mit einem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber in Österreich steuerpflichtig sind, da sie nach Auffassung der Finanzverwaltung unter Art 21 und nicht unter Art 19 DBA Schweiz zu subsumieren sind.

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