Den Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreites bildet die Frage, ob schweizerische AHV-Renten der Jahre 2019 bis 2023 aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) aus einem Dienstverhältnis mit einem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber in Österreich steuerpflichtig sind, da sie nach Auffassung der Finanzverwaltung unter Art 21 und nicht unter Art 19 DBA Schweiz zu subsumieren sind.

