Der VwGH hat in seinem Erkenntnis vom 30. 9. 2025, Ro 2024/13/0017-6, das Erkenntnis des BFG vom 20. 3. 2024, RV/7101947/2023, aufgehoben und sich gegen die Anwendung des Abzugsverbotes für Managergehälter bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage der Forschungsprämie ausgesprochen. Das BFG hatte zunächst entschieden, dass § 20 Abs 1 Z 7 EStG iVm § 12 Abs 1 Z 8 KStG für den Bereich der Forschungsprämie anzuwenden ist, da die Regelung auf die „ertragsteuerliche Abzugsfähigkeit“ (Abzugsverbot für Entgelte über 500.000,00 Euro) abstellte. Dieser Rechtsauslegung ist der VwGH jedoch nicht gefolgt. Der Verordnungsgeber hat auf die Rechtsprechung umgehend reagiert und das Abzugsverbot in die FPrVO aufgenommen.

