Das BFG vertrat die Auffassung, dass ein die volle Zeit des (volljährigen) Kindes in Anspruch nehmendes Training „on the Job“ für iSd § 3 Chancengleichheitsgesetz Wien behinderte junge Menschen bei Wien Work, bei welchem die Teilnehmer auf eine bestimmte folgende Berufsausbildung, insbesondere eine Lehre, vorbereitet werden, auch dann Berufsausbildung iSd § 2 Abs 1 lit b Satz 1 FLAG 1967 sein kann, wenn diese Art der Ausbildung keine Prüfung vorsehe. Der VwGH bestätigte nach einer Amtsrevision diese Ansicht.

