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Vorliegen einer „ausländischen Pensionskasse“ iSd § 25 Abs 1 Z 2 lit b EStG 1988

BFG und AuslandsbezugSteuerrechtKay WrulichBFGjournal 2025, 151 - 153 Heft 4 v. 15.4.2025

Der im Inland ansässige Beschwerdeführer erhielt Bezüge aus schwedischen Altersvorsorgeeinrichtungen. Das BFG hatte zu beurteilen, ob diese Einrichtungen als ausländische Pensionskassen iSd § 25 Abs 1 Z 2 lit b EStG 1988 zu qualifizieren sind und ob diese Bezüge im Inland steuerlich zu erfassen sind.

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