§ 12 Abs 1 Z 10 KStG sieht ein Abzugsverbot für niedrigbesteuerte Zinsen und Lizenzgebühren im Konzern vor. Seit Einführung der Bestimmung mit dem 1. AbgÄG 2014 und deren Modifikation durch das 2. AbgÄG 2014 hat dies zu Diskussionen im Schrifttum geführt. Kürzlich hat sich das BFG in zwei Entscheidungen mit der Unionsrechtskonformität dieser Bestimmung auseinandergesetzt und sie für nicht im Einklang mit der Niederlassungsfreiheit befunden. Der vorliegende Beitrag analysiert das Abzugsverbot des § 12 Abs 1 Z 10 KStG vor diesem Hintergrund aus abkommens- und unionsrechtlicher Perspektive.

