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Verpachtung des Hotelgebäudes samt Inventar betrieblich?

SteuerrechtAufsatzKlaus Hirschler, Gottfried Sulz, Christian Oberkleiner, Lukas BernwieserBFGjournal 2025, 154 - 164 Heft 4 v. 15.4.2025

Die Gebäudevermietung ist grundsätzlich als Vermögensverwaltung anzusehen und wird zur gewerblichen Tätigkeit erst dann, wenn die laufende Verwaltungsarbeit (deutlich) jenes Maß überschreitet, das üblicherweise mit der Verwaltung eigenen Liegenschaftsvermögens verbunden ist.

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