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Werbungskosten für ergonomisch geeignetes Mobiliar am Heimarbeitsplatz

SteuerrechtAufsatzBarbara StrakaBFGjournal 2025, 65 Heft 2 v. 15.2.2025

Bei Überschreitung des Höchstbetrages gemäß § 16 Abs 1 Z 7a EStG 1988 kann der Überschreitungsbetrag in einem Folgejahr nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn der Arbeitnehmer in diesem Folgejahr zumindest 26 Homeoffice-Tage geleistet hat.

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