vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Einbringungsvertrag muss schriftlich, klar und deutlich sein

BFG und AuslandsbezugSteuerrechtKlaus Hirschler, Gottfried Sulz, Christian OberkleinerBFGjournal 2025, 14 - 22 Heft 1 v. 15.1.2025

Die Finanzverwaltung geht von einem primär zivilrechtlich anknüpfenden (formalen) Begriffsverständnis aus. Demnach bildet der Einbringungsvertrag die rechtsgeschäftliche Grundlage für die Einbringung (UmgrStR Rz 661 idF WE 2022); er muss nicht ausdrücklich als Einbringungsvertrag bezeichnet oder in Form einer gesonderten Vertragsurkunde errichtet werden, aber als solcher klar erkennbar sein und kann zB im Fall einer Sachgründung auch im Gesellschaftsvertrag oder in der Errichtungserklärung enthalten sein (UmgrStR Rz 661 idF WE 2022).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!