Sowohl der Beschwerdeführer (Bf) als auch das Finanzamt gingen davon aus, dass die telefonisch beantragte und gewährte Verlängerung einer Mängelbehebungsfrist in einem Beschwerdeverfahren wirksam war. Das BFG teilte diese Meinung nicht und erklärte die Beschwerde – nach Ansicht des VwGH zu Recht – als zurückgenommen. Dieser Beitrag fasst zunächst die Gerichtsentscheidungen zusammen und enthält außerdem wichtige Praxishinweise zur Verlängerung von Fristen im Allgemeinen.

