Im konkreten Fall hatte das BFG zu entscheiden, ob Veräußerungsverluste gem § 9 Abs 7 KStG auch dann steuerneutral sind, wenn diese anlässlich der Liquidation eines ausländischen Gruppenmitglieds anfallen. Das BFG folgte der kürzlich ergangenen Judikatur des VwGH und entschied zur Ermittlung der Bemessungsgrundlagen.
Schlagwörter:

