Ein Senat des Bundesfinanzgerichts setzte sich hinsichtlich der beantragten Feststellung einer Unternehmensgruppe damit auseinander, welche Konsequenzen sich ergeben, wenn der vermeintliche Gruppenträger während des laufenden Beschwerdeverfahrens und vor Erfüllen der Mindestbestandsdauer von drei Jahren in das Stadium der Liquidation tritt.

