Eine Abgabenhinterziehung ist (auch) bewirkt, wenn man es ernstlich für möglich hält und sich damit abfindet, dass man eine unrichtige Voranmeldung mit einer zu hohen Gutschrift einreicht und weiß, dass man damit – sei es auch nur vorübergehend bis zur Übermittlung einer richtigen Jahreserklärung – ein zu hohes Guthaben am Abgabenkonto geltend macht. Die gesetzlichen Vorgaben für eine Hinterziehung sind bereits mit Einreichung der unrichtigen Voranmeldung erfüllt.

