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Geht die Sperrwirkung des § 300 BAO über den mit Beschwerde angefochtenen Bescheid hinaus?

SteuerrechtAufsatzCorinna EngenhartBFGjournal 2024, 294 - 298 Heft 7 und 8 v. 15.8.2024

Die Beschwerdeführerin beantragte, einen vorläufigen Gebührenbescheid betreffend einen Pachtvertrag aufgrund der nachträglichen Vertragsaufhebung gemäß § 295a BAO dahingehend abzuändern, dass keine Rechtsgeschäftsgebühr festgesetzt werde. Nachdem die Beschwerde gegen die Abweisung dieses Antrags dem Bundesfinanzgericht mittels Vorlageerinnerung „vorgelegt“ worden war, erklärte die belangte Behörde den Gebührenbescheid für endgültig.

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