Durch die am 1. 1. 2014 in Kraft getretene Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform erfolgte die tiefgreifendste Umgestaltung des österreichischen Rechtsschutzsystems seit Bestand der Bundesverfassung und zugleich durch die Beseitigung zahlreicher Sonderbehörden und die fast flächendeckende Abschaffung der administrativen Instanzenzüge eine nachhaltige und umfassende Verwaltungsreform.

