Im gegenständlichen Erkenntnis urteilte das BFG über die die Rechtmäßigkeit der Haftungsheranziehung eines ehemaligen GmbH-Geschäftsführers für Abgabenverbindlichkeiten der vormals von ihm vertretenen Gesellschaft.
Im gegenständlichen Erkenntnis urteilte das BFG über die die Rechtmäßigkeit der Haftungsheranziehung eines ehemaligen GmbH-Geschäftsführers für Abgabenverbindlichkeiten der vormals von ihm vertretenen Gesellschaft.
